Zur Unzulässigkeit eines Buttons für zwei Vertragsschlüsse, Urteil des OLG Nürnberg vom 29.05.2020 (3 U 3878/19)
Schließt ein Verbraucher über die Betätigung eines Bestellbuttons "Jetzt kaufen" nicht nur einen Kaufvertrag, sondern zugleich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag, so ist dies unzulässig.
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Zur Unzulässigkeit eines Buttons für zwei Vertragsschlüsse, Urteil des OLG Nürnberg vom 29.05.2020 (3 U 3878/19)